Auch 2013 können Vereine wieder Mittel zur Förderung ihrer Übungsarbeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beantragen. Die Antragstellung ist vom 1. März bis zum 31. Mai 2013 möglich. Der LSB bittet um die Beachtung dieser Frist! Weiterhin gilt zu beachten, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können.
Auch 2013 können Vereine wieder Mittel zur Förderung ihrer Übungsarbeit beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. beantragen. Die Antragstellung ist vom 1. März bis zum 31. Mai 2013 möglich. Der LSB bittet um die Beachtung dieser Frist! Weiterhin gilt zu beachten, dass Sie die Bestandserhebung für Ihren Verein durchgeführt haben müssen, um einen Antrag auf Förderung der Übungsarbeit stellen zu können.