Landesturntag
Der Landesturntag ist das oberste parlamentarische Gremium für die Führung des Westfälischen Turnerbundes. Seine Aufgaben bestehen u.a. darin, das Präsidium zu wählen, über Satzungsänderungen abzustimmen, über Anträge zu befinden u.v.m.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ des Verbandes. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidium, den Vorsitzenden der Turngaue, den Mitgliedern des Landesturnrates, die Gaufrauenwartinnen, jeweils ein Mitglied aus jedem Gau des Jugendvorstandes sowie der Verbandsarzt.
Verbandsrat
Den Verbandsrat bilden das Präsidium sowie die Vorsitzenden der Turngaue oder deren Vertreter. Der Verbandsrat ist Führungsgremium in verbandspolitischen Angelegenheiten.
Präsidium
Vorrangige Aufgabe des Präsidiums ist es, die Ziele und Aufgaben gemäß Satzung wahr zu nehmen. Darüber hinaus setzt es die Beschlüsse und Aufgaben des Landesturntages sowie des Hauptausschusses um. Dem Präsidum sind die Führung der Geschäftsstelle sowie die Verwaltung der Finanzen unterstellt.
Geschäftsführendes Präsidium
Das Geschäftsführende Präsidium führt die laufenden Geschäfte des Verbandes mit Hilfe der hauptamtlichen Mitarbeiter. Es vertritt den Verband im Sinne des § 26 BGB.