Den Hauptausschuss bilden
- der Verbandsrat
- die Turngaue mit jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertretern, inkl. einer Jugendvertreterin/eines Jugendvertreters
- je drei Mitglieder der Präsidialausschüsse TURNEN, GYMWELT und Personalentwicklung
- der/die Geschäftsführer/in der WTB-Fördergesellschaft (beratend)
- drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der WTJ
- die Vorsitzenden oder ein/e Vertreter/in der Sportarten und Fachgebiete: Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik,Trampolinturnen, Rhönradturnen, Aerobic, Orientierungslauf, Sportakrobatik, Rope Skipping, Faustball, Prellball, Ringtennis, Korbball, Volleyball, Korfball, Indiaca, Völkerball, Leichtathletik, Schwimmen, Mehrkämpfe, Wandern, Schneesport, Ältere, Musik- und Spielmannswesen, Gymnastik / Tanz
Jedes Mitglied des Hauptausschusses hat eine Stimme.
Aufgaben des Hauptausschusses sind:
- Grundsatzentscheidungen in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen,
- Genehmigung des Haushaltes und Verabschiedung des Jahresabschlusses,
- Wahl von drei Mitgliedern des Finanzausschusses für 2 Jahre,
- Berufung von Beauftragten der Sportarten und Fachgebiete auf deren Vorschlag,
- Entscheidungen über die Einrichtung von Technischen Komitees,
- Beschluss von Ordnungen gem. § 18 zu beschließen,
- Festlegung von Ort und Termin der Landesturnfeste und der Mitgliederversammlungen.
Vertreter/innen außerordentlicher Mitglieder dürfen an den Sitzungen teilnehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht. Einzelheiten werden in der Turnordnung geregelt.