Der Deutsche Olympische Sportbund hat für alle ihm über die Landessportbünde angeschlossenen Sportvereine eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA geschlossen. Diese beinhaltet die Zahlung einer Pauschalgebühr für ausgewählte Musiknutzungen bei Sportvereinsveranstaltungen und Kursen, an denen ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen.
Dies gilt also nicht für Angebote/Kurse (wie z.B. REHASPORT-Angebote oder Präventionskurse), an denen Personen teilnehmen, die:
· nur um den Kurs zu besuchen, eine befristete Mitgliedschaft eingegangen sind
· lediglich Kursteilnehmer und somit Nichtmitglieder sind
· ein Angebot ohne Kostenbeitrag besuchen.
Nur für diese Kurse/Angebote (nach GEMA-Tarifen: Fitness- und Gesundheitskurse) hat die GEMA zum 01.07.2015 neue Vergütungssätze aufgestellt. Sie orientieren sich an den Kostenbeiträgen der Teilnehmenden und der Gesamtteilnehmerzahl in den Kursen/Angeboten.
Bitte beachten Sie: Die neuen Gebühren beziehen sich lediglich auf die Musiknutzung in den oben beschriebenen Kursen/Angeboten, die die Vereine individuell mit der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA in Dortmund abrechnen müssen! Musiknutzung in allen anderen Angeboten/Kursen sind bereits abgegolten.
Weitere Informationen erhalten Sie über den:
Service Qualifizierung
Tel: 0203 7381 777
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Gema: Vergütungssätze Fitness- und Gesundheitskurse
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(Quelle: LSB NRW)