Bei in Präsenz stattfindenen Qualifizierungsmaßnahmen gelten ab dem 13. Januar 2022 folgende Regelungen: Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+ | Keine Testnotwendigkeit für Personen mit vollständiger Immunisierung, die in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind bei 2G+ | Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G+. Coronaschutzverordnung NRW ab 13.1.2022
Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
• Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
• Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.