Digitale Lernmöglichkeiten

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Sportverein 2030 - Vereinsberatung

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Europäischer Fonds regionale Förderung

 

Vereine können Gesundheitssportkurse anbieten, bei denen die Kursteilnehmer einen Teil der Kursgebühr von den Krankenkassen zurückerstattet bekommen. Hierzu gibt es bestimmte Vorgaben. Diese Vorgaben sind im Leitfaden Prävention zusammengefasst. Die neuste Aktualisierung ist etwas umfangreicher und Bedarf einiger Erklärungen. Der akutelle Leitfaden Prävention steht zum Download zur Verfügung  pdf Leitfaden Prävention 2018 (1.95 MB) .

Änderungen Anbieterqualifikation im Leitfaden Prävention

Der Leitfaden Prävention wurde im August 2018 aktualisiert und tritt in dieser Form am 1.Oktober 2020 in Kraft. Die weittragendste Änderung ist das neue System bei der Anbieterqualifikation. Bisher wurden bei den Anbieterqualifikationen Berufsausbildungen aufgelistet. Ab Oktober 2020 müssen Kursanbieter Kompetenzen anhand von ECTS-Punkten (European Credit Transfer and Accumulation System) nachweisen.

Kursleiter deren Kurse dem Präventionsprinzip 1 zugeordnet werden (Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität) müssen 750 h Ausbildung oder 25 ECTS-Punkte vorweisen.

Kursleiter mit Angeboten im 2. Präventionsprinzip (Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme) benötigen 870 h Ausbildung oder 29 ECTS-Punkte.

1. Anerkennung Kursleiter mit ÜL-B Lizenz im Sportverein

Das hat auch Folgen für die Anerkennung der Lizenz-Ausbildung (ÜL-B- Sport in der Prävention) beim GKV-Spitzenverband bzw. bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).

Bisher war die Lizenz „Sport in der Prävention“ in Kombination mit „Sport Pro Gesundheit/Pluspunkt Gesundheit“ + eine Einweisung in ein standardisiertes Gesundheitssportprogramm und ggf. einer Zusatzqualifikation bei dem Kursleiter ausreichend, damit Kursteilnehmer einen Teil der Kursgebühren von den Krankenkassen zurückerstattet bekommen. Mit den bisherigen Nachweisen werden allerdings keine 750 bzw. 870 h Ausbildung oder 25 bzw. 29 ECTS-Punkte erreicht.

Der DOSB und der GKV-Spitzenverband konnten sich darauf verständigen, dass es zu Anpassungen bei der Lizenz-Ausbildung kommen muss, um die gewünschten 750 h bzw. 870 h Ausbildung zu erreichen. In die Ausführungsbestimmung der DOSB-Rahmenrichtlinie wird deshalb ein Passus aufgenommen, dass zwischen dem Ende der C-Lizenz bis zum Ende der B-Lizenz ein Nachweis einer mind. einjährigen Trainer/ÜL-Tätigkeit notwendig ist. Das sogenannte Praxisjahr wird dann ein Ausbildungsbestandteil und wird von der ZPP ab 1.Oktober 2020 gewünscht.

Das weitere Verfahren zur Umsetzung dieser Vorgaben wird im Dialog zwischen LTV/DTB festgelegt. Mit dieser Anpassung können ÜL/Kursleiter mit der Lizenz „Sport in der Prävention“ weiterhin (auch über Oktober 2020 hinaus) Kurse anbieten, die bei der ZPP gelistet sind.

2. Anerkennung Kursleiter mit Berufsausbildung außerhalb des Pluspunkt Gesundheit

Kursleiter, die bereits außerhalb des Pluspunkt Gesundheit mit der ZPP zusammenarbeiten, werden auch über Oktober 2020 hinaus bei der ZPP anerkannt bleiben. Sie fallen unter den sogenannten Bestandschutz und sind von den Änderungen der Anbieterqualifikation nicht betroffen. Kursleiter, die außerhalb des Pluspunkt Gesundheit ab Oktober 2020 mit der ZPP zusammenarbeiten wollen, müssen abhängig des Präventionsprinzips eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten vorweisen.

Die Einordnung der Ausbildung in das ECTS erfolgt durch die Ausbildungsstätte. Werden nicht alle benötigten ECTS-Punkte bei einer Ausbildung erreicht, kann der Kursleiter bei Weiterbildungskursen einzelne Module nacharbeiten. Die Qualitätskriterien von Sport Pro Gesundheit/Pluspunkt Gesundheit bleiben von den Änderungen im Leitfaden Prävention unberührt.

WTB-Ansprechpartner

Simone Eggert Tel. 02388 - 30000-39 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Stephan Gentes Tel.: 02388 - 30000-23 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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