Ab heute, 4. März 2022, gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung Coronaschutzverordnung NRW. Danach gilt für Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen in der Landesturnschule das 3G-Prinzip. Bei der Anreise zur LTS muss von allen Tn ein vollständiger Impfstatus oder ein Genesenen-Nachweis nicht älter als 90 Tage oder ein negativer Antigentest eines anerkannten Testzentrums nicht älter als 24 Stunden bzw. ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. pdf Hygienehinweise für Bildungsmaßnahmen in der LTS (97 KB)
Empfehlung
Grundsätzlich empfehlen wir vor Anreise einen eigenen Selbsttest durchzuführen.
Übernachtungen
Die Übernachtungen in der Landesturnschule erfolgen in der Regel in Zweibettzimmern mit gemeinsamem Bad.
Dezentrale Bildungsmaßnahmen
Die Regeln bei einer Teilnahme an dezentralen Bildungsmaßnahmen können hier nachgelesen werden pdf 2022-03-04 Hygienehinweise für dezentrale Bildungsmaßnahmen (50 KB)