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Das Land Nordrhein-Westfalen startet im Jahr 2026 eine Übungsleiter-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleitern, Trainern, Sporthelfern sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Insgesamt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zu 500 Euro können pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung eingesetzt werden.


Diese Förderung ist ein zentrales sportpolitisches Signal im Rahmen der Bewerbung Nordrhein-Westfalens für die Olympischen und Paralympischen Spiele. Sie unterstreicht die Bedeutung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in NRW und macht deutlich, dass Investitionen in Qualifizierung und Vereinsentwicklung ein wesentlicher Baustein der Olympiabewerbung sind.
Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW.

Was wird gefördert?

  • Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft)
  • Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
  • Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind

Förderhöhe

  • bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung
  • mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig

Zeitraum

  • Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 1.1.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
  • Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.

Wichtige Hinweise

  • Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.
  • Bereits bei Antragstellung muss eine Anmeldebestätigung zur Ausbildung beigefügt werden.
  • Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – schnell sein lohnt sich!

Antragsstellung ist seit dem 23. Februar 2026 möglich.

Weitere Informationen gibt es beim LSB NRW.

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