Immer wieder fragen Übungsleiter aus unseren Vereinen, wie es mit der Kostenrückerstattung bei Kursangeboten im Rahmen des Paragraph 20 SGB V aussieht. Leider ist es nicht leicht, diese Frage pauschal zu beantworten. Hier ein Versuch.
Kann-Regelung und keine Muss-Regelung
Denn zunächst ist vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Leitfaden Prävention, der die Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention regelt, die Rede davon, dass es sich hier um eine Kann-Regelung und keine Muss-Regelung handelt.
Ein Erklärungsversuch
Trotzdem wollen wir an dieser Stelle versuchen, ein wenig „Licht in`s Dunkle“ zu bringen:
Die größte Wahrscheinlichkeit einer einmaligen Bezuschussung von 80 % der Kursgebühr besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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- Der Übungsleiter ist qualifiziert und bietet ein evaluiertes Kurskonzept an.
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- Der Verein hat für dieses Kurskonzept das Qualitätssiegel PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB bzw. SPORT PRO GESUNDHEIT des Deutschen Sportbundes und der Bundesärztekammer beantragt und erhalten.
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- Das Kurskonzept hat seinen inhaltlichen Schwerpunkt im Handlungsfeld des Präventionsprinzip 1 „Reduzierung von Bewegungsmangel“. Die Zielgruppe dieses Kurskonzeptes sind ausschließlich Personen ohne spezielle Risiken und ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen.
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- Der Übungsleiter hat seine Unterlagen bei einer Krankenkasse, die im Spitzenverband der GKV vertreten ist, eingereicht und eine Befürwortung erhalten.
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, hat der Turnerbund frühzeitig begonnen, evaluierte Kurskonzepte zu entwickeln und bietet Konzeptschulungen als Service-Leistung für seine Vereine bundesweit an.
Neues Kurskonzept Rücken aktiv
Das aktuellste Kurskonzept ist Rücken aktiv, welches inhaltlich ein sehr modernes präventives Haltungs- und Rückentraining darstellt. Es finden im Verbandsgebiet des Westfälischen Turnerbundes insgesamt 3 Einweisungsveranstaltungen statt.
In dem Workshop wird der Aufbau und die Kursstruktur dieses neuen Kurskonzepts Rücken aktiv vermittelt. Teilnahmevoraussetzung ist die 2. Lizenzstufe „Sport in der Prävention Profil Haltung und Bewegung“ bzw. professionelle Ausbildungen wie Sportlehrer, Sportwissenschaftler, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Gymnastiklehrer.
Nähere Informationen zum qualitätsgesicherten Kursprogramm Rücken aktiv finden Sie hier.