Digitale Lernmöglichkeiten

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Sportverein 2030 - Vereinsberatung

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Europäischer Fonds regionale Förderung

 

Neue Trends wie Zumba, Aroha, Drums Alive u.s.w. haben in den letzten Jahren den Fitnessmarkt erobert. Durch ein professionelles Marketing schaffen es einige von ihnen, sich am Markt zu halten. Dadurch dass sich die Entwickler den Namen ihres Trends schützen lassen, darf niemand Unbefugtes diesen nutzen. Obwohl es sich selten um wirkich neue Ideen handelt, werden Lizenzen für geschützte Trends teuer verkauft.

 

Welche Trends sind lohnenswert?

Der DTB beobachtet diesen Markt und diese Szene genau, da es auch darum geht überdauernde, lohnende Trends und Entwicklungen für die Vereine aufzuspüren und sie ihnen zur Verfügung zu stellen.
Denn all diese Trends ermöglichen den Vereinen neue Mitglieder zu gewinnen. Potenzielle Mitglieder, die bisher den Weg zum Verein noch nicht gefunden haben, aber von diesem Trend im Lifestyle-Magazin gelesen haben und ihn gerne mal ausprobieren möchten.

Fundierte Ausbildung ist wichtig!

Dabei ist es uns jedoch wichtig, dass die Übungsleiter und Trainer eine fundierte Ausbildung erhalten, um kompetent und authentisch die Kurse im Verein anzubieten.

Mit den geschützten Programmen Aroha , DrumsALive und Indian Balance ist das dem DTB gelungen.

Die DTB-Akademie hat dabei gemeinsam mit den Entwicklern Bernhard Jakszt, Carrie Ekins und Christina de May die Instructor-Ausbildungen entwickelt und vereinbart, dass alle Übungsleiter und Trainer, die eine solche Ausbildung (15 LE) absolviert haben, auch die Lizenz und damit das Recht erhalten ein entsprechendes Angebot im Verein unter diesem Namen anzubieten.

Es sind keinerlei weitere Verpflichtungen (wie z. B. Lizenzverlängerung) damit verbunden.

Ein anderes Thema: ZUMBA

Anders steht es mit dem Trend ZUMBA . Eine Kooperation mit der weltweit operierenden ZUMBA Fitness LLC ist für den DTB nicht sinnvoll. Denn der DTB könnte Räumlichkeiten für die Ausbildung kostenfrei zur Verfügung stellen, aber weder Inhalte, Preise noch Geschäftsbedingungen beeinflussen.

Vorsicht bei Geschäftsbedingungen!

Und diese Geschäftsbedingungen haben es in sich. Um eine einjährige ZUMBA Basic-Lizenz zu erwerben, kann jeder – ohne Voraussetzungen – an einer 2-tägigen Trainer-Ausbildung (355 USDollar) teilnehmen. Die Preise sind in Europa jeweils in US-Dollar und Euro angegeben.

Der Instructor erhält urheberrechtlich geschützte Choreografien und gesonderte Musik, die einzusetzen sind.

Die einjährige Lizenz (Basic Steps level 1) ist über weitere Kurse der ZUMBA-Academy innerhalb eines Jahres zu aktualisieren oder über eine ZIN-Mitgliedschaft. ZIN bedeutet ZUMBA Instructor Network und ist das ZUMBA Fitness Karrieresystem mit Trainer Netzwerk. Für die Mitgliedschaft
zahlt der Instructor monatlich 30 US-Dollar und erhält fertige Choreografie, Musik, Marketing- Material und den ZIN-Newsletter.

Für den darauf folgenden Ausbildungslevel ZUMBA GOLD (Tagesveranstaltung 300 US-Dollar) ist eine ZIN Mitgliedschaft erforderlich und man erhält die Lizenz „solange Sie ZIN Mitglied mit gutem Ruf sind.“

Wichtiger Hinweis für Vereine mit ZUMBA-Angeboten

Wenn Sie in ihrem Verein Zumba anbieten möchten, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Zumba darf nur von Trainer/innen angeboten werden, die an einer Ausbildung mit autorisierter Ausbilderin teilgenommen haben und von der Ausbilderin in die Trainer-Datei eingetragen wurde. Die Teilnahme an einer ZUMBA -Party reicht nicht aus!
  • Die Trainerin muss eine Lizenzvereinbarung unterschreiben, in der ausführlich formuliert ist, was sie tun darf und was nicht und wie der Begriff ZUMBA zu verwenden ist.
  • Die Lizenz ist zunächst für ein Jahr gültig und muss innerhalb des Jahres aktualisiert werden - außer die Trainerin ist ZIN-Mitglied.
  • Zumba darf nicht verändert, variiert oder abgewandelt werden, sonst drohen Schadensersatzforderungen.

ZUMBA Fitness LLC betreibt in allen Ländern beständig Internet-Recherche nach Anbietern von ZUMBA und gleicht diese mit der lizenzierten Trainer-Datei ab. Wer dort nicht eingetragen ist und dennoch ZUMBA anbietet, erhält eine Abmahnung bzw. Unterlassungsklage die zudem Schadensersatzforderungen beinhalten.

Wenn Sie jetzt fragen was ZUMBA eigentlich ist? Es ist ein tänzerisches Herz-Kreislaufprogramm nach lateinamerikanischer Musik und entsprechenden Schrittkombinationen ohne schwierige Choreografien.
Pia Pauly (Deutscher Turner-Bund)

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