Die schwarz-gelbe Bundesregierung erachtet ehrenamtliches Engagement als einen Stützpfeiler der Gesellschaft, den es zu festigen gilt. Das Kabinett hat sich daher zum Ziel gesetzt, das Engagement „der Bürger für die Bürger“ zu fördern. Dies soll durch verbesserte Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Ehrenamt gelingen.
Gesetzentwurf verabschiedet
Gleichzeitig plant die Regierung gemeinnützigen Organisationen wie Vereine und Stiftungen zu entlasten und in finanziellen Angelegenheiten eine größere Flexibilität zu gewährleisten.
Ein dahingehender Gesetzesentwurf konnte Ende Oktober vom Kabinett verabschiedet werden.Erarbeitet wurde der Entwurf für das „Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Finanz-, Sport- und Rechtspolitikern der schwarz-gelben Koalition.
Der nächste Schritt
Im nächsten Schritt wird der Entwurf sowohl vom Bundeskabinett als auch – in Federführung des Finanzausschusses – von den Koalitionsparteien in den Bundestag eingebracht werden.
Um was geht es?
Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale um 300 Euro auf 2.400 Euro vor. Zugleich wird auch die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro angepasst. Darüber hinaus soll das Gesetz die steuerlichen Vorschriften handhabbarer machen und Vereinen eine flexiblere Mittelverwendung ermöglichen, beispielsweise indem die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen eines Vereins als Zweckbetrieb um 10.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben wird. Auch eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen wurde berücksichtigt.
Weitere Informationen unter www.bundesfinanzmisterium.de → Steuern