Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Bereich des Vereinsrechts in den letzten Jahren hat eine so grundsätzliche Bedeutung wie die sogenannte ‚Kindergarten-Entscheidung‘ vom 16.05.2017, mit dem der BGH die seit Jahren diskutierte Frage geklärt hat, ob und in wieweit sich ein e.V. als sogenannter Idealverein (§ 21 BGB) auch unternehmerisch bzw. wirtschaftlich betätigen darf.
Das Urteil des BGH hat für die vereinsrechtliche Praxis erhebliche Auswirkungen. Denn seit vielen Jahren wird diskutiert, in welchem Rahmen ein e.V. wirtschaftliche Aktivitäten entfalten kann und in welchem Umfang dies im Verhältnis zu den ideellen Maßnahmen des Vereins zulässig ist. Der Gesetzgeber hatte es mit Verweis auf die Nebenzweck-Rechtsprechung des BGH immer abgelehnt, diese Frage gesetzgeberisch zu regeln.