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Sportverein 2030 - Vereinsberatung

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Europäischer Fonds regionale Förderung

 

Ein Kommentar von DTB-Präsident Rainer Brechtken: Betreiber kommerzieller Fitness-Studios haben sich zu einem Bündnis gegen »Wettbewerbsverzerrung durch Vereine« zusammengetan. Sie wollen rechtlich gegen Turn- und Sportvereine vorgehen, die Fitness-Studios mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln in ihr Angebot integriert haben.

Vorwurf: Wettbewerbsverzerrung

Die kommerziellen Anbieter klagen gegen die Unterstützung der Vereine durch die öffentliche Hand in Form von Zuschüssen oder kommunalen Bürgschaften beim Bau von Vereins-Fitness-Studios, weil sie darin eine Wettbewerbsverzerrung sehen. Sie wollen den Vereinen sogar die Gemeinnützigkeit entziehen lassen.

Vereine keine Wirtschaftsunternehmen

An dieser Stelle muss man gegenhalten und eindeutig feststellen: Kommerzielle Sportanbieter sind Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel des kommerziellen Erfolges. Turn- und Sportvereine hingegen sind Selbsthilfe-Einrichtungen bürgerschaftlichen Engagements. Sie gelten als gemeinnützig, weil sie mit ihrem Angebot darauf abzielen, das Gemeinwohl zu fördern. Dies haben sie in ihren Satzungen verankert als Vereinszweck und ihre Organisationsstruktur darauf ausgerichtet. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit genießen die Turn- und Sportvereine eine besondere steuerliche Behandlung und sind befugt, mit öffentlichen Mitteln gefördert zu werden.

Auf Mitgliederbedürfnisse reagieren

Wenn Turn- und Sportvereine Fitness- oder Gesundheitszentren einrichten, tun sie dies im Rahmen ihres Vereinszwecks: Sie reagieren auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder und wollen vor allem Vereinsmitglieder der mittleren und älteren Jahrgänge an den Verein binden. Die Turn- und Sportvereine stellen sich damit auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft ein. Nun lassen sich mit Fitness-Studios natürlich auch Überschüsse generieren, die im Rahmen des wirtschaftlichen Zweckbetriebes eines Vereins nicht im Widerspruch zur Gemeinnützig­keit stehen. Denn der Verein verwendet die positiven Deckungsbeiträge für seinen Vereinszweck, z. B. Förderung von Kindern und Jugendlichen, sozialverträgliche Beiträge für bedürftige Bevölkerungsgruppen und ähnliche Vorhaben. Damit handeln die Turn- und Sportvereine als Solidargemeinschaften, in denen Bereiche mit schwächeren Einnahmen vereinsintern quersubventioniert werden und die förderungswürdig für die Unterstützung öffentlicher Mittel sind.

Solidarfinanzierung zukunftsfähig

Das System der Solidarfinanzierung im Turn- und Sportverein ist nach meiner Auffassung das zentrale Element der Zukunftsfähigkeit unserer Vereine, denn nur so lassen sich die sozialen Aufgaben und Leistungen der Vereine finanzieren und aufrechterhalten. Deshalb unterstützen wir unsere Vereine in möglichen Konflikten mit den Betreibern kommerzieller Fitness-Studios.

Ihr

Rainer Brechtken

DTB-Präsident

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