Der GKV-Spitzenverband hat den Leitfaden Prävention fortgeschrieben. Er soll ab dem 15. Juli 2015 in Kraft treten. Für die PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB Angebote, die dem 1. Präventionsprinzip des Handlungsfelds „Bewegungsgewohnheiten“ zugeordnet werden, sind im neuen Leitfaden keine Änderungen vorgenommen worden. Allerdings tritt ab Juli 2015 die Neuerung in Kraft, dass Angebote in der Sturzprävention bezuschusst werden können, wenn sie mit dem Qualitätssiegel PLUSPUNKT.GESUNDHEIT.DTB ausgezeichnet sind. Es lohnt sich also, noch in diesem Jahr die Ausbildung zum DTB-Kursleiter Sturzprävention zu machen.
Solche Angebote werden dem 2. Präventionsprinzip des Handlungsfeldes „Bewegungsgewohnheiten“ zugeordnet! Im Leitfaden heißt es auf Seite 54 dazu im Wortlaut: „Für Kursangebote zur Sturzprävention kommen ferner lizenzierte Übungsleiterinnen/Übungsleiter der Turn- und Sportverbände mit der Ausbildung „Sport in der Prävention“ (B-Lizenz) sowie Fortbildung zur Sturzprävention und Einweisung in das durchzuführende Sturzpräventionsprogramm in Betracht. Der Einsatz der Übungsleiterinnen/ Übungsleiter ist auf Sturzpräventionsangebote der Turn- und Sportvereine beschränkt, die mit dem Qualitätssiegel PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB ausgezeichnet wurden. Weiterhin muss das Präventionsangebot alle in Kapitel 5.3 des Leitfadens Prävention genannten übergreifenden Kriterien erfüllen.“
Bislang war das Qualitätssiegel nur im 1. Präventionsprinzip verankert. Die Ausbildung auf der 2. Lizenzstufe Prävention wurde für das 2. Präventionsprinzip nicht anerkannt. Das ist nun der Fall, wenn es um Angebote zur Sturzprävention geht.