Auch in 2016 stellt das Land Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen 250.000 € für die Unterstützung von Sportvereinen zur Verfügung, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren.Nähere Informationen über das Verfahren zur Beantragung dieser Zuschüsse finden Sie hier.
Die Beantragung kann ausschließlich über folgenden Link erfolgen:
http://193.158.3.74/evasys_01/online.php?p=SoFoeFlue16
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular ausschließlich über die vorgesehene Sendefunktion (rechts unten) zurück. Förderfähig sind nur Anträge mit Ausgaben von insgesamt mindestens 500,00 € für Maßnahmen im Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2016.
Der Zuschuss beträgt 500,00 €. Die förderfähigen Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt. Mit der Förderzusage erhalten Sie auch die Informationen zum Verwendungsnachweis und zur Evaluation.
Anfragen zum Verfahren werden ausschließlich per Mail beantwortet und sind über folgende E-Mail-Adresse möglich:
Mehrere Mitarbeiter/innen stehen hierbei für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Bitte sehen Sie daher von telefonischen Nachfragen ab.
Auch in 2016 hat die Sporthilfe NRW e.V. den Versicherungsschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge in den Mitgliedsorganisationen und deren Vereinen innerhalb des LSB NRW durch einen Zusatzvertrag sichergestellt. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügte Information.