Der DOSB empfiehlt allen Vereinen, bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen. Jeder Verein muss einen eigenen Antrag stellen! Diese Gebühr wird vom Bundesanzeiger-Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhoben. Das im Geldwäschegesetz verankerte Transparenzregister ist gesetztlich vorgeschrieben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Anträge sind formlos zu stellen an