Die Frist zur LSB-Bestandserhebung für Vereine endet am 3. März 2021. Auch wenn der aktive Sport in den Vereinen momentan weitgehend ruht, ist die Meldung der Vereinsdaten wie in jedem Jahr notwendig. Vereine können Fördermittel und Zuschüsse des LSB NRW bzw. des Landes NRW nur in Anspruch nehmen, wenn Se die Meldung ihrer Mitgliederzahlen bis zum 3. März 2021 abgegben haben. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Bestandserhebung des LSB NRW: https://www.lsb-nrw-service.de/bsd/login.