Eigentlich waren die steuerlichen Erleichterungen zur Flüchtlingshilfe bis Ende 2016 befristet. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Steuererleichterungen um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Das hat das Ministerium in einem Schreiben vom 6. Dezember im Bundessteuerblatt 2016 mitgeteilt.
Sportvereine, die Flüchtlingen helfen und diese z. B. beitragsfrei am Training teilnehmen lassen, müssen sich damit auch weiterhin keine Sorgen hinsichtlich ihrer Gemeinnützigkeit machen.
Das Schreiben steht zum Download zur Verfügung pdf Verlängerung Steuerliche Massnahmen zur Förderung der Hilfe fuer Flüchtlinge 2016 (21 KB)