Auch in 2017 stellt das Land Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen 250.000,00 € für die Unterstützung von Sportvereinen zur Verfügung, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Hiermit informieren wir Sie über das Verfahren zur Beantragung dieser Zuschüsse für 2017.
Die Förderung kann ausschließlich über folgenden Link beantragt werden:
http://193.158.3.74/evasys_01/online.php?p=Sonderfoerderung2017
Förderfähig sind nur Anträge mit Ausgaben von insgesamt mehr als 500,00 € für Maßnahmen im Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2017.
Der Zuschuss beträgt 500,00 €. Die förderfähigen Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt. Mit der Förderzusage erhalten Sie auch die Informationen zum Verwendungsnachweis.
Weitere Informationen
Anfragen zum Verfahren werden ausschließlich per Mail beantwortet und sind über folgende E-Mail Adresse möglich:
Mehrere Mitarbeiter/innen stehen hierbei für eine zeitnahe Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Bitte sehen Sie daher von telefonischen Nachfragen ab.