Ab sofort gilt das 3G-Prinzip bei Bildungsmaßnahmen

Ab heute, 4. März 2022, gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung Coronaschutzverordnung NRW. Danach gilt für Teilnehmende an Bildungsmaßnahmen in der Landesturnschule das 3G-Prinzip. Bei der Anreise zur LTS muss von allen Tn ein vollständiger Impfstatus oder ein Genesenen-Nachweis nicht älter als 90 Tage oder ein negativer Antigentest eines anerkannten Testzentrums nicht älter als 24 Stunden bzw. ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorgelegt werden. pdf Hygienehinweise für Bildungsmaßnahmen in der LTS(97 KB)